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Regeln

Kanton Basel-Landschaft

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften im Kanton Basel-Landschaft. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich direkt an die Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft oder konsultiere eine andere Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.

Gasttaxe

Seit dem 1. Januar 2014 erhebt der Kanton Basel-Landschaft eine Gasttaxe. Die Zahlung der Taxe ist zwar verpflichtend, aber dafür erhalten Gäste einige Vorteile in Form eines Gästepasses und eines Mobility-Tickets.

Mobility-Ticket

Mit dem Mobility-Ticket können Besucher:innen kostenlos das öffentliche Verkehrssystem im Tarifverbund Nordwestschweiz nutzen.

Registrierung

Als Gastgeberin oder Gastgeber bist du dafür verantwortlich, deinen Gästen den Gästepass und das Mobility-Ticket auszuhändigen. Bevor du deine ersten Gäste begrüßt, solltest du dich als Gastgeberin oder Gastgeber bei der zuständigen Kontaktperson registrieren und beantragen, dass dir Gästepässe und Mobility-Tickets zugesandt werden. Weitere Informationen zur Ausgabe von Gästepässen und Mobility-Tickets, zum Ausfüllen von Mobility-Tickets und darüber, wer berechtigt ist, diese zu erhalten, findest du auf der Website von Baselland Tourismus.

Einzug

Seit dem 1. April 2018 ziehen wir die Gasttaxe des Kantons Basel-Landschaft automatisch in deinem Namen ein und leiten sie an die kantonale Tourismusabteilung weiter. Du musst sie nicht selbst einziehen und weiterleiten.

Die Steuer wird als separater Posten auf den Rechnungen deiner Gäste aufgeführt und dem Gesamtbetrag hinzugefügt, den sie für ihren Aufenthalt zahlen.

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